Verwaltung
- WEG-Verwaltung gemäß den Aufgaben nach Wohneigentumsgesetz
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Abschluss von Sicherungs- und Wartungsverträgen, deren Überwachung und Abrechnung
- Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen
- Rechnungskontrolle und Anweisungen
- Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung
- Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Betreuung aller Mietverhältnisse mit Termin- und inhaltsgerechten Mietberechnungen, Abrechnungen von Heiz- und Betriebskosten sowie der Erledigung des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Versorgungsunternehmen
- Mahnung von rückständigen Mietforderungen (bis Erstellung Mahnbescheid), Abstimmung mit Eigentümern und Weitergabe an Rechtsanwalt zur Klageerhebung und Betreibung